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Biomasse-Paket dringend benötigt

18.04.2024 - Am 15. April 2024 wurde die Einigung der Regierungsfraktionen zum sogenannten Solarpaket und damit zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt.

Auch bioenergierelevante Themen fanden Eingang in die Empfehlungen des Ausschusses. Sandra Rostek (Bild), Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, nahm zu der lang erwarteten Einigung der Regierungsfraktionen zum Solarpaket Stellung: „Es ist gut, dass die Abgeordneten des Bundestages auch Biomasseaspekte mit in die Änderungen am Solarpaket mit aufgenommen haben. So konnten eine Reihe problematischer Regelungen verbessert, ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft werden.“  

So soll u. a. die Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen und die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion befristet ausgesetzt werden. Auch sollen nicht in Anspruch genommene Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15% anstatt wie bisher nur um 10% anzuheben. Des Weiteren soll die Pflicht einer 150-tätigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Inbetriebnahme-Jahr entfallen. Zuletzt dürfen bestehende Güllekleinanlagen zukünftig ihre Leistung erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.

„Dennoch muss betont werden, dass mit dem Solarpaket nicht der von der Branche dringend benötigte große Wurf gelungen ist. Wir brauchen nun dringend ein Biomasse-Paket, anstatt ein Anhängsel eines weiteren Solarpaketes zu sein. Denn die geringen Verschiebungen der Biomethan-Volumina sind bei weitem nicht ausreichend. Ohne eine deutliche Anhebung der Volumen im regulären Segment ist der Erhalt des Biogasanlagenbestandes auf heutigem Niveau nicht zu realisieren; der Rückbau geht nahezu ungebremst weiter,“ appellierte Sandra Rostek.

Auch fehlen laut Rostek wesentliche Anreize zur flexiblen Strom- und Wärmeproduktion, wie eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags: „Der Gesetzgeber sollte die großen Vorteile der flexiblen Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Hintergrund der Kraftwerksstrategie und der Wärmewende erkennen und stärker unterstützen! Denn im Vergleich zum Bau ganz neuer Kraftwerke ist eine zunehmende Flexibilisierung bereits bestehender Biogasanlagen um ein Vielfaches günstiger - vor allem, wenn man den klimafreundlichen Energieträger Biogas mit grünem Wasserstoff vergleicht, der voraussichtlich erst Anfang der 40er Jahre diesen Jahrhunderts in ausreichenden Mengen vorhanden sein wird“, so Sandra Rostek.

 

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