Fooddesign, Hygiene und Überwachung

Unverzichtbar: Brandschutz im Betrieb

Jeder zweite Betrieb muss nach einem Großbrand Insolvenz anmelden – das zeigt, wie wichtig vorbeugende Brandschutzmaßnahmen für Unternehmen sind. Ein Feuer kann aber nicht nur für Inventar und Gebäude, sondern auch für Mitarbeiter schnell gefährlich werden. Daher hat der Gesetzgeber zahlreiche Brandschutzvorschriften erlassen. Gerhard Wegert, Experte der Nürnberger Versicherung, informiert über die gesetzlichen Regelungen, konkrete Schutzmaßnahmen für den Betrieb sowie die richtigen Versicherungen für den Ernstfall.

Bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens spielt der vorbeugende und abwehrende Brandschutz eine entscheidende Rolle: Zu den Vorgaben im Bauordnungsrecht können je nach Bauvorhaben bspw. eine feuerhemmende oder feuerbeständige Gebäudekonstruktion, der Verzicht auf brennbare Baustoffe, der Einbau von Brandwänden und eine feuerbeständige Abtrennung von Technikräumen gehören. „Außerdem müssen Unternehmen zahlreiche Vorschriften aus dem Arbeitsschutzrecht, etwa die Betriebssicherheits- und die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen“, so Gerhard Wegert. „Sie müssen die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.“ Dazu gehört auch der Schutz der Belegschaft vor Brandgefahren. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber etwa verpflichtet, für Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu sorgen sowie die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Da die Aufgaben und Anforderungen vielfältig und abhängig vom Unternehmen individuell unterschiedlich sind, empfiehlt der Experte, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Dieser muss dafür eine entsprechende Ausbildung absolvieren.

Weitere Informationen hierzu bietet bspw. die Website der VdS Schadenverhütung unter www.vds.de oder das Druckstück VdS 3111 „Brandschutzbeauftragter“, das kostenfrei heruntergeladen werden kann. Zu den konkreten Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, gehört z. B. das Anbringen von Feuerlösch- und eventuell auch Brandmeldeeinrichtungen an im Notfall schnell erreichbaren Stellen. Gerhard Wegert empfiehlt, diese von qualifizierten Firmen installieren zu lassen und regelmäßig zu warten und zu prüfen. Auch praktische Löschübungen für die Brandschutzhelfer, die in Abständen von drei bis fünf Jahren durchzuführen sind, müssen von den Unternehmen eingeplant werden. Notrufnummern sowie Flucht- und Rettungswege sollten allen Mitarbeitern bekannt und deutlich gekennzeichnet sein. Der Experte, seit Jahren in der Brandschutzberatung bei der Nürnberger Versicherung tätig, rät zudem, eine Brandschutzordnung für die Belegschaft zu erstellen. Diese fasst alle Regelungen zusammen, die das Verhalten von Personen innerhalb des Betriebs im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden betreffen.

Grundsätzlich gilt: Jeder Brand muss möglichst frühzeitig der Feuerwehr gemeldet werden. Löschversuche sollten nur in der Brandentstehungsphase durch die Brandschutzhelfer oder den Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Ansonsten gilt: Auf eigene Löschversuche unbedingt verzichten, da das Risiko einer Eigengefährdung zu groß ist. Gleichzeitig sind alle im Betrieb Anwesenden über den Brand zu informieren. Oberstes Gebot dabei: Ruhe bewahren, die ausgeschilderten Fluchtwege nutzen und auf keinen Fall mit einem Aufzug fahren, da diese bei einem Brand ausfallen können und im Regelfall nicht vor dem Eindringen tödlicher Rauchgase geschützt sind. Trotz aller Brandschutzvorkehrungen lassen sich nicht alle Brandereignisse verhindern: Sach- und Ertragsausfallschäden sind dann die unausweichliche Folge. Eine Inhaltsversicherung sichert im Brandfall das gesamte Betriebsinventar umfassend ab. Für Schäden an der Immobilie selbst bietet die gewerbliche Gebäudeversicherung den passenden Schutz. Die Leistungen können dabei individuell auf den Betrieb zugeschnitten und so nur bestimmte Gefahren abgesichert werden.

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Nürnberger Versicherung

Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

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