SGU-Leitfaden: Neue Servicefelder
Mit den Themen Backwaren und Fleisch bekommen zwei Bereiche der Lebensmittelindustrie einen neuen SGU-Leitfaden
Mit gleich zwei neuen Leitfäden und einem neuen Modul wartet der SGU-Leitfaden (Sicherheit, Gesundheit, Umwelt) zu Beginn des Jahres 2014 auf: Neben dem zum Basisleitfaden gehörenden Modul Büroarbeitsplätze haben sich die Leitfaden-Macher mit den Themen Backwaren und Fleisch beschäftigt. Zwei komplett neue Leitfäden sind entstanden, die jeweils auf die besonderen Gefahren beim Verarbeiten von Fleisch und der Fertigung von Backwaren eingehen.
Hygiene und Sicherheit
Im Leitfaden Fleischerei haben die Bearbeiter besonderes Augenmerk auf die Bereiche Arbeitsschutz im Fleischereihandwerk und die notwendigen Maßnahmen der Betriebshygiene gelegt. In interaktiven Checklisten erfahren Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Wissenswertes zur Unfallverhütung beim Umgang mit Messern und den im Fleischereihandwerk notwendigen Maschinen. Im Mittelpunkt der Informationen über die Betriebshygiene stehen die Reinigungs- und Hygienepläne sowie die Hygieneanforderung bei der Schlachtung von Tieren und der Weiterverarbeitung des Fleisches. Der Leitfaden Bäckerei stellt vor allem auf die vielfältigen Gefahren bei der Verwendung unterschiedlichster Maschinen wie Teigknet- und Rührmaschinen, Backöfen und Fritteusen ab. Daneben informiert der Leitfaden über die Notwendigkeit von Staubfreiheit in Bäckereien und die Gefahren, die von Kühlgeräten ausgehen. Im Bereich der Hygieneratschläge stehen der Infektionsschutz sowie die Schädlingsbekämpfung im Mittelpunkt des Informationsangebotes.
Reduzierte Ausfallzeiten und Rechtssicherheit im Büro
In einem neuen Modul bietet der SGU-Leitfaden nun auch die Möglichkeit, Abläufe im Büro zu überprüfen. Hier werden die wesentlichen Fragen richtigen Arbeitens an Computer-, Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen verständlich behandelt. Der Leitfaden leistet so zum einen Beitrag zur Rechtssicherheit, zum anderen benennt er sinnvolle Maßnahmen, um Ausfallzeiten zu reduzieren und chronische Körperschäden von Arbeitnehmern zu verhindern. Zusammen mit den Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern arbeitet das Land Rheinland-Pfalz kontinuierlich daran, Hilfsangebote für Unternehmer im Bereich Umwelt- oder Arbeitsschutz mittelstandsfreundlich, schlank und effizient umzusetzen, die insbesondere kleinen und mittleren Betrieben, aber auch externen Beratern zugutekommen sollen. Denn noch immer ist der „Dschungel“ an Vorschriften und Regelungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen ohne fachkundige Hilfe kaum zu überschauen und umzusetzen. „Die Betriebe sind mit dem SGU-Leitfaden sehr zufrieden. Mit den neuen Leitfäden stellen wir die SGU-Leitfäden noch breiter auf“, so Heribert Fuhr, Vorsitzender der SGU-Leitfaden-Fachkommission und Gewerbeaufsichtsbeamter bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord). Auch die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern sowie der Industrie- und Handelskammern sehen in den neuen Hilfen für die Betriebe einen großen Nutzen. Der SGU-Leitfaden ist im Internet unter www.sgu-leitfaden. de zu finden.