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Bundeskabinett beschließt Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft
29.05.2020 -
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 20. Mai 2020 im Kabinett sein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft vorgestellt. Das Konzept knüpft an Initiativen der vergangenen Jahre an und soll Schlupflöcher beim Arbeitsschutz sowie bei den Arbeits- und Sozialrechten beenden.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil sagte: „Besserer Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft ist dringend nötig. Das haben die letzten Tage nochmals gezeigt. In mehreren Fleischfabriken gibt es zahlreiche COVID-19-Fälle. Diese Infektionen gefährden die erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und sie gefährden die lokalen Lockerungen, die wir gemeinsam erreicht haben – und damit das Leben in den betroffenen Regionen. Diese Missstände sind unwürdig und gefährlich. Wir wollen sie schnell und gründlich beheben. Besonders wichtig ist mir, dass wir die organisierte Verantwortungslosigkeit in Sub-Unternehmerkonstruktionen beenden. Werkverträge beim Schlachten und Verarbeiten von Fleisch werden verboten.“
Im Detail sind folgende zehn Maßnahmen vorgesehen: 1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird das Arbeitsschutzgesetz novellieren. In Risikobranchen wird es häufigere Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden geben. Die Kontrollquote wird verbindlich festgeschrieben. 2. Die Bundesregierung prüft, wie Unternehmen dauerhaft zu Mindeststandards bei der Unterbringung mobiler Arbeitskräfte verpflichtet werden können.
3. Ab dem 1. Januar 2021 ist das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch Betriebsangehörigen erlaubt. Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung sollen untersagt sein in Betrieben, deren Kernbereich das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist. 4. Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort ausländischer Arbeitskräfte zu informieren. So werden effektivere Kontrollen möglich. 5. Das Projekt „faire Mobilität“ wird dauerhaft finanziell und rechtlich abgesichert, damit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden.
6. Um die Arbeitszeit der Beschäftigten wirksam überprüfen zu können, wird eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft aufgenommen. 7. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15.000 € auf 30.000 € verdoppelt. 8. Die Absicherung gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken muss für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft gelten – einschließlich Praktikanten. Lücken bei der Sicherheit müssen geschlossen werden.
9. Auf Wunsch der europäischen Partner werden die Informationswege zu Corona-Infektionen bei Arbeitnehmern aus dem Ausland so ausgeweitet, dass die Bundesregierung die betroffenen Botschaften über Risiken zeitnah informieren kann. 10. Das BMAS wird zusammen mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung eine Studie beauftragen, um Synergieeffekte bei Kontrollen von Arbeits- wie auch Tierschutz zu identifizieren.
Das Bundeskabinett hat diese Maßnahmen am 20. Mai 2020 beraten und beschlossen, um Arbeitsschutz und bessere Wohnbedingungen in der Fleischindustrie zu sichern. Dazu sind effektivere Kontrollen sowie mehr Hygiene in Unterkünften unausweichlich. Das BMAS wird den Beschluss zeitnah gesetzgeberisch und untergesetzlich umsetzen.
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